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   VGH Bayern, 19.11.2008 - 15 B 08.2040   

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VGH Bayern, 19.11.2008 - 15 B 08.2040 (https://dejure.org/2008,27148)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.11.2008 - 15 B 08.2040 (https://dejure.org/2008,27148)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. November 2008 - 15 B 08.2040 (https://dejure.org/2008,27148)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kein Anspruch eines Beamten auf fiktive Nachzeichnung der Beurteilung für die Zeit einer Abgeordnetentätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Beurteilung einer Oberregierungsrätin; Gerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen; Anwendung der Richtlinien für die Beurteilung der Beamten und Beamtinnen der Zollverwaltung, der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, des Zollkriminalamts und ...

  • Judicialis

    GG Art. 48 Abs. 2; ; GG Art. 137 Abs. 1; ; BayAbgG Art. 2 Abs. 2; ; BayAbgG Art. 29 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2008 - 15 B 08.2040
    Das Benachteiligungsverbot bei freigestellten Personalratsmitgliedern dient ebenso wie das Ehrenamtsprinzip und das Begünstigungsverbot der inneren und äußeren Unabhängigkeit der Personalratsmitglieder (BVerwG vom 21.9.2006 BVerwGE 126, 333 ff).

    Die auf einer fiktiven Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs beruhende Beurteilung dient in diesem Zusammenhang einerseits dem Ausgleich zwischen dem personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbot und andererseits dem Interesse des Dienstherrn, die Eignung für den Beförderungsdienstposten festzustellen (BVerwG vom 21.9.2006 a.a.O.; VGH BW vom 4.7.2008 Az. 4 S 519/98 ).

  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2008 - 15 B 08.2040
    Dieser allgemeine Rechtsgedanke eines Benachteiligungsverbots findet sich in Abgeordnetengesetzen der Bundesländer sowie in § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (AbgG) in gleicher Weise wieder (s. hierzu auch BVerfG vom 5.6.1998 BVerfGE 98, 145 ff; ArbG Frankfurt/Oder vom 14.9.2000 Az. Ca 560/00 -juris-; Maunz/Dürig/Herzog, Kommentar zum Grundgesetz, Stand: Mai 2008, RdNr. 95 zu Art. 48).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2008 - 15 B 08.2040
    Nicht verboten sind in eine ganz andere Richtung zielende Regelungen oder Handlungen, die nur unvermeidlicherweise mittelbar die tatsächliche Folge oder Wirkung der Beeinträchtigung der Freiheit, das Mandat zu übernehmen oder auszuüben, haben (BVerfG vom 21.9.1976 BVerfGE 42, S. 312/326).
  • BVerwG, 21.11.1989 - 1 DB 8.89

    Abgeordneter - Bundesbeamter - Unerlaubtes Fernbleiben - Dienstabbruch zwecks

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2008 - 15 B 08.2040
    Nicht alles, was der Übernahme und der Ausübung des Abgeordnetenmandats "hinderlich" ist, ist durch Art. 48 Abs. 2 GG verboten (so auch BVerfG vom 21.11.1989 NVwZ 1990, S. 372/373 und vom 9.12.1998 NVwZ 1999, S. 424).
  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98

    Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der -

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2008 - 15 B 08.2040
    Nur die für den Dienstherrn handelnden Beurteiler sollen nach dem erkennbaren Sinn der gesetzlichen Regelungen über die dienstliche Beurteilung ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber abgeben, ob und inwieweit der Beamte den sachlichen und persönlichen Anforderungen seines Dienstpostens und seiner Laufbahn entspricht (BVerwG vom 11.11.1999 NVwZ-RR 2000, S. 366/367; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2005, RdNr. 477).
  • VGH Bayern, 01.09.2008 - 15 CE 08.2049

    Beamtenrecht; vorläufiger Rechtsschutz im Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2008 - 15 B 08.2040
    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. September 2008 wurde der Beklagten unter Aufhebung der vorangegangenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 11. Juli 2008 (Az. M 21 E 08.1543) untersagt, den Dienstposten zu besetzen, bevor das Verwaltungsgericht in der Hauptsache entschieden hat (Az. 15 CE 08.2049).
  • VGH Bayern, 14.03.2005 - 15 CE 04.2310
    Auszug aus VGH Bayern, 19.11.2008 - 15 B 08.2040
    Die Anlassbeurteilung und die Regelbeurteilung seien erst nach dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. März 2005, der den Erlass einer einstweiliger Anordnung hinsichtlich der Dienstpostenvergabe zum Inhalt gehabt habe (Az. 15 CE 04.2310), gefertigt worden.
  • VGH Bayern, 05.10.2017 - 6 B 17.1026

    Regelbeurteilung nach vorläufiger Dienstenthebung

    Eine Dienstzeit von mehr als 50% des zweijährigen Beurteilungszeitraums ist ausreichend, um eine sachgerechte Beurteilung der erbrachten Leistungen des Klägers zu ermöglichen (vgl. BayVGH, U.v. 19.11.2008 - 15 B 08.2040 - juris Rn. 36; s. auch Nr. 3.1.2 BeurtRL BPOL.).

    Der Beamte soll nicht aus Sorge um berufliche Perspektiven auf das Ehrenamt des Personalratsmitglieds oder auf die Inanspruchnahme der Elternzeit verzichten müssen (vgl. BayVGH, U.v. 19.11.2008 - 15 B 08.2040 - juris Rn. 39).

  • VG München, 22.05.2014 - M 17 K 13.473

    Professor auf Zeit; Mitgliedschaft im Bayerischen Landtag; Wiederaufleben des

    Der fiktive berufliche Werdegang eines Abgeordneten wird von den entsprechenden Regelungen im BayAbgG während der Zeit der Mandatsausübung jedenfalls nicht ausdrücklich umfasst (BayVGH, U.v. 19.11.2008 - 15 B 08.2040 - juris Rn. 30).

    Nicht alles, was der Übernahme und der Ausübung des Abgeordnetenmandats "hinderlich ist", ist durch Art. 48 Abs. 2 GG verboten (BayVGH, U.v. 19.11.2008 - 15 B 08.2040 - Rn. 32 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 25.11.2019 - 3 CE 19.1926

    Fiktive Laufbahnnachzeichnung für eine Auswahlentscheidung, hier: ehemaliger

    Soweit der 15. Senat des Verwaltungsgerichtshofs davon ausgegangen war, dass die verfassungskonforme Auslegung gesetzlicher Benachteiligungsverbote einer fiktiven Leistungsnachzeichnung entgegensteht (U.v. 19.11.2008 - 15 B 08.2040 - juris Rn. 31 ff.), ist diese Entscheidung durch die nachfolgend ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2010 (a.a.O.) überholt.
  • OVG Thüringen, 09.11.2017 - 2 EO 564/17

    Stelle des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts darf besetzt werden

    Angesichts dessen, dass der Antragsteller während nahezu der Hälfte dieses Zeitraums und auch nach seiner Abgeordnetentätigkeit über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren seine berufliche Tätigkeit als Richter tatsächlich ausübte, besteht eine ausreichende belastbare Tatsachengrundlage für eine sachgerechte Beurteilung (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 19. November 2008 - 15 B 08.2040 - Juris, Rn. 36 f., m. w. N.).
  • VGH Bayern, 23.03.2015 - 7 ZB 14.2052

    Die Zeitdauer, während derer die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis

    Es ist rechtlich keineswegs geboten, die mit der Entscheidung eines Beamten zur Annahme des Mandats unvermeidlich verbundenen beamtenrechtlichen Folgen nachträglich zugunsten des Beamten auszugleichen (vgl. BayVGH, U.v. 19.11.2008 - 15 B 08.2040 - juris Rn. 28 ff.; BVerwG, U.v. 16.12.2010 - 2 C 11/09 - NVwZ-RR 2011, 371).
  • VG Saarlouis, 29.03.2018 - 2 L 1723/17

    Auswahl zur Beförderung; Rückgriff auf ein nachrangiges Auswahlkriterium;

    in diesem Sinne auch: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19.11.2008 - 15 B 08.2040 -, juris.
  • VGH Bayern, 02.03.2011 - 6 ZB 09.2290

    Bundesbeamtenrecht; dienstliche Beurteilung; Herabstufung um drei

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abfassung der dienstlichen Beurteilung erlassen hat (wie hier die Richtlinien für die Beurteilung der Beamten der Zollverwaltung, der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, des Zollkriminalamtes und der Bundesvermögensverwaltung - BRZV - in der Fassung des Erlasses vom 15.7.1997, geändert durch Erlass vom 12.9.2000), ist vom Gericht zu prüfen, ob diese Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen im Einklang stehen (st.Rspr., vgl. BVerwG vom 21.3.2007 Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27; BayVGH vom 19.11.2008 Az. 15 B 08.2040 RdNr. 16).
  • VGH Bayern, 15.04.2011 - 6 ZB 10.3103

    Bundesbeamtenrecht; dienstliche Beurteilung; Nichtbewertung von

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abfassung der dienstlichen Beurteilung erlassen hat (wie hier die Richtlinien für die Beurteilung der Angehörigen der Deutschen Bundesbank vom 8.10.2003 einschließlich der hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen) ist vom Gericht zu prüfen, ob diese - vermittels Art. 3 Abs. 1 GG den Dienstherrn gegenüber dem Beamten rechtlich bindenden - Richtlinien eingehalten sind und ob die Richtlinien mit den gesetzlichen Regelungen im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG vom 21.3.2007 Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27; BayVGH vom 19.11.2008 Az. 15 B 08.2040 RdNr. 16; vom 23.12.2010 Az. 6 ZB 10.224 RdNr. 3).
  • VGH Bayern, 23.12.2010 - 6 ZB 10.224

    Dienstliche Beurteilung; Richter

    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abfassung der dienstlichen Beurteilung erlassen hat, wie hier die "Beurteilungsgrundsätze (inhaltlich) für die Beurteilungsvoten der Vorsitzenden Richterinnen und Richter und für die Beurteilung selbst" vom 1. Oktober 1999, ist vom Gericht zu prüfen, ob diese - vermittels Art. 3 Abs. 1 GG den Dienstherrn gegenüber dem Beamten oder Richter rechtlich bindenden - Richtlinien eingehalten sind und ob die Richtlinien mit den gesetzlichen Regelungen, speziell denen der Laufbahnverordnung über die dienstliche Beurteilung, und auch sonst mit gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2007 - 2 C 2.06 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 27; BayVGH, U.v. 19.11.2008 - 15 B 08.2040 - juris ).
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